Warum sind die Kandidaten und Kandidatinnen nach ihren Kirchengemeinden aufgeführt?
Im neuen Kirchenvorstand der Gesamtkirchengemeinde wird jede Gemeinde die gleiche Anzahl an Sitzen einbringen. Daher sind die Kandidaten und Kandidatinnen nach ihrer Zugehörigkeit zu den Kirchengemeinden aufgeführt.

Kann ich jede und jeden der Kandidaten und Kandidatinnen wählen?
Nein, Sie können nur die Kandidat*innen Ihrer Kirchengemeinde wählen, auch wenn alle Gewählten nach der Wahl einen Kirchenvorstand bilden.

Wer darf den Kirchenvorstand wählen?
Das aktive Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Kirchengemeinde mindestens drei Monate angehören.

Wo und wie findet die Wahl statt?
Sie haben drei Möglichkeiten sich an der Wahl zu beteiligen und Ihre Stimme abzugeben:
Erstmalig haben Sie bei der KV-Wahl 2024 die Möglichkeit digital an der Wahl teilzunehmen. Die Ev.-luth. Landeskirche
Hannovers hat mit der Neuerung des Kirchenvorstandbildungsgesetzes (KVBG) die Möglichkeit der online-Wahl einge-
führt. Ihre Zugangsdaten werden Ihnen im Wahlbrief bis Mitte Februar zugesandt.

Sie können weiterhin Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Unterlagen erhalten Sie ebenfalls mit dem Wahlbrief.

Ebenso haben sie auch die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe bei der Urnenwahl. Diese findet am 10. März 2024 im Anschluss an den Gottesdienst von 11.00-15.00 Uhr im Wahllokal im Gemeindehaus der Markusgemeinde, Am Distelborn 3, statt.

Sollten Sie bis Mitte Februar keine Unterlagen erhalten haben, dann melden Sie sich bitte im Gemeindebüro (Tel. 05132/837077 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)